Durchführung

Die Durchführung der Gesamtmaßnahme beinhaltet die weitere Vorbereitung und Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen sowohl im öffentlichen als auch privatem Raum (s. u.). Unterschieden wird in Ordnungsmaßnahmen nach § 147 BauGB und Baumaßnahmen nach § 148 BauGB.

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Potzbach
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