Nach Aufnahme der Ortsgemeinde in das STU-Programm mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 10.07.2017 wurde umgehend mit der Vorbereitung der Gesamtmaßnahme begonnen.
Diese umfasste die
Einleitung und Durchführung der VU – Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB:
Betrachtung eines abgegrenzten Untersuchungsgebiets zur Gewinnung von Beurteilungsunterlagen u. a. über die Notwendigkeit der Stadterneuerungsmaßnahme, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Gesamtmaßnahme unter Einbeziehung der Bürger.
Erstellung des ISEK – Integriertes Städtebauliches EntwicklungsKonzept:
aufbauend auf den VU Erarbeitung einer informellen, nicht statischen Planungsgrundlage der Stadterneuerungsmaßnahme mit Benennung konkreter Ziele und Vorschlag eines Einzelmaßnahmenkatalogs unter Beteiligung und Mitwirkung der Bürger und Träger öffentlicher Aufgaben, ergänzt mit einem Abgrenzungsvorschlag für ein Stadterneuerungsgebiet sowie einer Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Gesamtmaßnahme
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets `Ortskern Winnweiler´ gemäß §§ 142 und 143 BauGB durch Beschluss der Sanierungssatzung vom 08.08.2019 mit Annahme des VU-Ergebnisberichts und Zustimmung zu ISEK sowie Kosten- und Finanzierungsübersicht, rechtskräftig seit 21.08.2019