Städtebauförderung - Teilprogramm Stadtumbau

Die städtebauliche Erneuerung ist eine dauerhafte Aufgabe von Land und Kommunen zum Erhalt und zur zeitgerechten Weiterentwicklung gewachsener baulicher Strukturen der Städte und Gemeinden. Kommunen mit zentralörtlicher Funktion werden durch die Bereitstellung von Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung dieser Aufgabe unterstützt.

Das Teilprogramm Stadtumbau, kurz STU, ist ein Städtebauförderprogramm mit Fokus auf Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen oder wirtschaftsstrukturellen Funktionsverlusten bedroht oder betroffen sind. Mit städtebaulichen Anpassungsmaßnahmen sollen nachhaltige städtebauliche, wirtschaftliche oder technologische Strukturen hergestellt und Kernbereiche gestärkt werden. (Quelle: MdI-Internetseite)

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen sind gebietsbezogene Gesamtmaßnahmen, deren rechtliche Grundlagen sich im Baugesetzbuch (BauGB), Kapitel 2 – Besonderes Städtebaurecht finden.

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