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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates

Ortsbürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates Winnweiler zur letzten Sitzung im Kalenderjahr 2022 für den 13.12.2022 in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. Zunächst standen mehrere Bebauungsplanverfahren auf der Tagesordnung.

Im ersten Punkt ging es um die Aufhebung des Bebauungsplans „Flurstraße“ im Ortsteil Potzbach. Ortsbürgermeister Jacob führte aus, dass die bereits im Ortsgemeinderat am 14.10.2021 beschlossene Aufhebung des Bebauungsplans Flurstraße aus dem Jahre 2006 mittlerweile mit der unteren Naturschutzbehörde in Bezug auf die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abgestimmt wurde. Nach einer kurzen Beratung beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, den Bebauungsplan aufzuheben. Der Entwurf der Aufhebungssatzung wurde gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Pflanzgebot nach Rechtskraft des Bebauungsplans nach § 178 BauGB zu erlassen.

Es folgte der Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung „Südlicher Sattelhof“ im Ortsteil Alsenbrück-Langmeil. Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, eine entsprechende Satzung aufzustellen. Der Entwurf der Ergänzungssatzung wurde gebilligt. Es wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planoffenlage mit Gelegenheit zur Äußerung zur Planung durchzuführen. Ebenfalls werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Es folgte die Abwägung und der Beschluss über die erneute Offenlage im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Schleifbach“. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf des Bebauungsplans angepasst und abgeändert. Außerdem wurde der Geltungsbereich erweitert. Aufgrund dessen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen und die Stellungnahmen zum Verfahren erneut einzuholen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden jeweils einstimmig vom Ortsgemeinderat abgewogen.

Es folgte die Beschlussfassung über die Neuaufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren für den Bereich „Breitenstein“ im Ortsteil Hochstein. Der Entwurf des Bebauungsplanentwurfs wurde gebilligt. Mit 3 Enthaltungen beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen und hat die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

In Bezug auf das geplante Jugend-Freizeit-Gelände unterhalb des Friedhofs informierte der Ortsbürgermeister den Ortsgemeinderat, dass aufgrund des Förderantrags der Ortsgemeinde Winnweiler „Land in Bewegung“ für die Sportfördermaßnahme Landesmittel in Höhe von 35.243 Euro bewilligt wurden. Die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme betragen 79.640 Euro. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde beträgt 31.856 Euro. Die restlichen 12.541 Euro werden durch bereits zugesagte Spenden gedeckt. Die Umsetzung/Ausschreibung der Maßnahme soll nun möglichst zeitnah erfolgen. Nach einer kurzen Beratung wurde der Ortsbürgermeister einstimmig vom Ortsgemeinderat ermächtigt, die notwendigen Anschaffungen beim jeweils günstigsten Bieter zu tätigen und damit die Baumaßnahme, wie beantragt, zeitnah umzusetzen.

Es folgte die Beratung und Empfehlung an die Verbandsgemeinde wegen Parkregelung in der verkehrsberuhigten Zone. Der Ortsbürgermeister führte aus, dass bei der derzeitigen Parkflächenbeschilderung widersprüchliche Regelungen gelten und diese regelmäßig zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten führen würden. Deshalb soll in der gesamten verkehrsberuhigten Zone auf eine zeitliche Beschränkung der Parkzeit verzichtet werden mit Ausnahme des Schlossplatzes und den Parkplätzen am Marktplatz zwischen dem Burglädchen und dem Friseursalon Franzwa. Dort solle eine zeitliche Parkzeitbeschränkung von 2 Stunden –wie bisher- gelten. Nach einer kurzen Beratung empfahl der Ortsgemeinderat einstimmig, der Verbandsgemeinde die vom Ordnungsamt der VG Winnweiler vorgeschlagene Variante der Beschilderung anzuordnen und umzusetzen.

Der Ortsgemeinderat befasst sich anschließend mit dem weiteren Vorgehen beim Abschluss städtebaulicher Verträge zur Schaffung von Bauplanungsrecht für Flächen-Photovoltaik-Anlagen. Die Rückkopplung der Ergebnisse mit der Planungsgemeinschaft Westpfalz und der SGD Süd haben ergeben, dass je Gemeinde nicht mehr als 5 % , auf die Verbandsgemeinde bezogen, nicht mehr als 2 % der Gemeindefläche im Flächennutzungsplan hierfür ausgewiesen werden dürfen. Die VG Winnweiler ist bemüht, über entsprechend kommunale Projekte, gemeinsam mit der Stadtwerke Kaiserslautern-Tochter WVE Anlagen umzusetzen, um über diese Schiene sowohl günstige Sondertarife für alle kommunalen Verbrauchsstellen als auch einen günstigen Bürgerstromtarif zu erhalten. Dies ist nur möglich, wenn möglichst viel Leistung produziert wird, die wiederum an die SWK verkauft werden kann.

Da die Ortsgemeinde wegen der Übertragung der Aufgabe nur unmittelbar über die AöR Energieprojekte Winnweiler als Betreiber tätig werden können, wurde in der Runde der Ortsbürgermeister vereinbart, entsprechende Grundsatzentscheidungen zu treffen, dass grundsätzlich städtebauliche Verträge nur für Anlagen abgeschlossen werden, bei denen die Kommune mit mindestens 80 % beteiligt ist.

Nach einer kurzen Beratung beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, dass grundsätzlich nur städtebauliche Verträge zur Schaffung von Bauplanungsrecht für Freiflächen-PV-Anlagen abgeschlossen werden, wenn die Vertragspartner eine Beteiligung der Ortsgemeinde über die AöR Energieprojekte Winnweiler von mindestens 80 % gewährleisten.

Einstimmig beschloss der Ortsgemeinderat ebenfalls, ein neues Spielgerät (Spiel-/Kletter- und Rutschturm) für den Spielplatz am Friedhof in Potzbach zu beschaffen. Die Kosten für diese Ersatzbeschaffung betragen rund 15.440 Euro. Die bisherige Konstruktion musste aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Im Haushalt seien hierfür 13.000 Euro vorgesehen gewesen. Die Mehrkosten in Höhe von 2.440 Euro sollen überplanmäßig finanziert werden.

Der Ortsbürgermeister bedankte sich zum Ende der Sitzung bei den Mitgliedern des Ortsgemeinderates für die gute, gedeihliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr 2022 und wünschte allen Ratsmitgliedern ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.

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