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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 5.05.2022

Ortsbürgermeister Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates Winnweiler für den 05.05.2022 zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen.

Zunächst stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan für die Jahre 2022/2023 auf der Tagesordnung. Der Bürgermeister informierte, dass sich die drei Ortsbeiräte sowie der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen einer Vorberatung mit dem vorliegenden Entwurf befasst hätten und alle vier Gremien einstimmig die entsprechende Beschlussfassung dem Ortsgemeinderat empfehlen.

Die Leiterin des Finanzreferates bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Gertrud Cramme, stellte anschließend den Haushaltsentwurf vor. Für das Jahr 2022 wird mit einem Fehlbetrag von 502.142,00 € geplant. Für das Jahr 2023 beträgt der planmäßige Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 252.712,00 €. Aufgrund der von der Landesregierung beschlossenen Anhebung der Nivelierungssätze für die Realsteuern, wird der Steuersatz für die Grundsteuer A für 2022 auf 310, ab 01.01.2023 auf 345 von Hundert festgesetzt. Die Grundsteuer B wird zum 01.01.2022 auf 465 von Hundert angehoben. Die Gewerbesteuer wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 375 und das Haushaltsjahr 2023 auf 400 von Hundert festgelegt. Der Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege wird auf 11,50 €/ha angehoben.

Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat, wie von den Ortsbeiräten und dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, den vorgelegten Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023 einstimmig.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag des ASV Winnweiler zur Förderung der Umstellung der Flutlichtanlage am ASV-Sportplatz auf LED-Technik. Es wurde hierfür ein Kostenvoranschlag über 30.234,00 € brutto vorgelegt. Es wurde angegeben, dass die jährlich verbrauchte Strommenge für die Flutlichtbeleuchtung von rund 20.000 KW/h auf rund 6.000 KW/h reduziert werden kann.

Nach einer kurzen Beratung beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, dem ASV Winnweiler einen Zuschuss zur Umstellung der Flutlichtanlage in Höhe von 15% der Investitionskosten, maximal 4.535,10 € zu gewähren.

Es folgte noch die einstimmige Beschlussfassung über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Die Änderung der Friedhofsgebühren war bereits in einer der letzten Sitzungen dem Grunde nach beschlossen worden. Es wurde nun noch der formale Akt des Satzungsbeschlusses nachgeholt.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in dem zwei befristeten Niederschlagungen von Forderungen zugestimmt wurde.

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