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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Winnweiler vom 10.01.2022

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Montag, den 10.01.2022, zu einer Online-Sitzung eingeladen.

Zunächst verpflichtete er mit Sören Damnitz (SPD) ein nachrückendes Ratsmitglied. Herr Damnitz ist in den Ortsgemeinderat nachgerückt, da der bei der Kommunalwahl 2019 gewählte Rudolf Franzmann zum Jahresende 2021 sein Mandat niedergelegt hat.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Am Dorsberg, Teil B“. Anwohner hatten die Änderung dieses Bebauungsplanes beantragt, weil sie befürchten, dass auf noch unbebauten Bauplätzen Bauvorhaben genehmigt werden könnten, die den Wohnwert in diesem Bereich entsprechend negativ beeinflussen. Ortsbürgermeister Rudolf Jacob führte aus, dass der geltende Bebauungsplan seit Erschließung des entsprechenden Neubaugebietes gelte und alle dort befindlichen Bauvorhaben nach den Regelungen dieses Bebauungsplanes genehmigt worden sind. Auch die der Antragsteller. Er plädierte dafür, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes nicht zuzustimmen, da aus Gründen der Gleichbehandlung auch für die Grundstückseigentümer die seit Erschließung des Neubaugebietes noch nicht gebaut haben, keine anderen Regeln Anwendung finden sollten, als das bislang der Fall war.

Ohne weitere Aussprache wurde der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Am Dorsberg, Teil B“ einstimmig abgelehnt.

Es folgte die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu einem Bauantrag für das Grundstück Dresdener Straße 3. Bürgermeister Jacob führte aus, dass man sich mit einer entsprechenden Planung bereits in einer der letzten Sitzungen befassst habe. Damals habe man das gemeindliche Einvernehmen abgelehnt, da einerseits das Gebäude zu hoch war und andererseits nicht die geforderte Anzahl von Stellplätzen nachgewiesen worden war. Der Grundstückseigentümer hat nun dementsprechend nachgearbeitet. Die nun vorliegende Planung sei um ein Geschoß reduziert worden. Außerdem seien die notwendigen zwei Stellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen.

Nach einer kurzen Aussprache, in der der neue Vorsitzende der SPD-Fraktion, Oskar Knobloch, für seine Fraktion die Ablehnung des Bauvorhabens begründete, stimmte der Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen dem Bauantrag zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage. Diese Bauvoranfrage betraf den Bereich des B-Planes „Am Dorsberg, Teil B“, für den zuvor bereits die Änderung des Bebauungsplanes abgelehnt wurde. Ortsbürgermeister Jacob vertrat auch hier die Auffassung, dass es naheliegend sei, dass auch diejenigen, die jetzt in diesem Bereich bauen wollen, sich an die gleichen Vorschriften zu halten haben, wie dies die Bauherren zuvor hatten. Er schlug von daher vor, die notwendigen Befreiungen und gegebenenfalls notwendigen Änderungen des Bebauungsplanes nicht zu beschließen und die Bauvoranfrage dementsprechend abzulehnen. Dieser Auffassung schloss sich der Ortsgemeinderat, ohne weitere Aussprache, einstimmig (1 Enthaltung), an.

Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes informierte der Ortsbürgermeister darüber, dass kurz vor Weihnachten der sanierte und neu gestaltete Spielplatz im Bereich Wilhelm-Erb-Straße/Berliner Straße zur Benutzung freigegeben wurde. In den nächsten Wochen wird eine kleine Einweihungsfeier stattfinden. Er bedankte sich insbesondere bei den Gemeindearbeitern, die an der Neugestaltung des Spielplatzes ganz erheblichen Anteil haben.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in dem entschieden wurde, ein Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

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