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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Winnweiler vom 09.12.21

Bürgermeister Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Donnerstag, den 09.12.2021, zur letzten Sitzung in diesem Kalenderjahr, in den Sitzungssaal des Rathauses, eingeladen.

Zunächst stand die Feststellung des Jahresabschlusses mit Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2019 auf der Tagesordnung. Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Matthias Luft, den Vorsitz.

Herr Luft informierte darüber, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 23.11.2021 den Jahresabschluss stichprobenartig überprüft habe. Diese Prüfung habe zu keinen Einwendungen geführt. Auf Vorschlag und Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellte der Ortsgemeinderat einstimmig das Jahresergebnis 2019, mit einem Jahresfehlbetrag von 9.543,29 € fest und erteilte dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie tätig waren, Entlastung.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Verkaufspreises für die Bauplätze im Neubaugebiet „Vorderer Kohlhübel“, deren Erschließung nun beginnt und die ab kommenden Sommer bebaut werden können. Der Ortsbürgermeister informierte darüber, dass, unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten ein Aufwand, in Höhe von 178,33 €/qm Nettobauland entstanden ist. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass die Bauplätze nur an Einheimische, die sich verpflichten, die entstehenden Häuser für mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen, vergeben worden sind, machte der Ortsbürgermeister den Vorschlag, den Quadratmeterpreis auf 190,00 € festzusetzen.

Ratsmitglied Matthias Luft führte aus, dass seine Fraktion die Auffassung vertrete, dass gerade im Hinblick auf die Preise in den umliegenden Gemeinden ein Kaufpreis von 200,00€ durchaus angemessen wäre. Da dieser Antrag von Ratsmitglied Matthias Luft der weitergehende Antrag war, wurde zunächst über diesen abgestimmt. Dem Antrag, den Verkaufspreis pro qm auf 200,00 € festzulegen, wurde mit 7 ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen entsprochen.

Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt gab der Ortsbürgermeister eine Übersicht zur Haushalts- und Finanzlage der Ortsgemeinde Winnweiler bezüglich des Haushaltsplanes 2020/2021. Er führte aus, dass der Vollzug des Haushaltes 2020 zu einem deutlichen Überschuss geführt habe, welcher im Haushaltsplan so nicht vorgesehen sei. Diese Überschüsse im 7-stelligen Bereich haben bei der Umlagebelastung im Haushaltsjahr 2021 zu einem deutlichen Mehraufwand geführt, was ebenfalls im Haushalt so nicht vorgesehen war. Unterm Strich der beiden Haushaltsjahre ist mit einer leichten Verbesserung zu rechnen. Grundsätzlich wäre für das Jahr 2021 ein Nachtragshaushalt aufzustellen gewesen. Aufgrund des Umstandes, dass bei der gemeinsamen Betrachtung der beiden Haushaltsjahre sich die Mehreinnahmen und Mehrausgaben nahezu ausgleichen, solle auf die Erarbeitung eines Nachtrags verzichtet werden. Ohne Aussprache schloss sich der Ortsgemeinderat diesem Vorschlag einstimmig an.

Ebenfalls einstimmig erteilte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zur Widmung der Stichstraße im Neubaugebiet „Am Stockborn“, die mittlerweile endausgebaut ist. Für die Widmung ist die Verbandsgemeinde als Straßenbaulastträger zuständig. Die Ortsgemeinde als Eigentümer der Straßenfläche müsse dem im Vorfeld jedoch zustimmen.

Einstimmig war auch die Beschlussfassung zur Auftragsvergabe zum Austausch bzw. Erneuerung von Türen im gemeindeeigenen Restaurant Max. Es wurden für den Einbau einer Rauchschutztür im Gebäudeinneren 3 Angebote vorgelegt. Die Firma Enders, Höringen, hatte hierfür mit einem Betrag von 2.218,16 € das günstigste Angebot abgegeben. Für den Austausch bzw. die Erneuerung der beiden Außentüren an der Gebäudegiebelseite, wurde der Auftrag an den günstigsten Bieter, die Firma Wassner, Winnweiler, zum Bruttoangebotspreis von 13.824,23 € vergeben.

Nach einer kurzen Sachdiskussion beschloss der Ortsgemeinderat wieder einstimmig, den Aufgabenkatalog, der als Grundlage zur Ausschreibung der Planungsleistungen zur Aufstellung eines Hochwasser/Starkregenschutzkonzeptes dienen soll. Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte der Ortsgemeinderat in einer der vorherigen Sitzungen die Aufstellung eines solchen Konzeptes beschlossen. Bürgermeister Jacob bat die Ratsmitglieder ausdrücklich darum, ihnen bekannte, leistungsfähige Planungsbüros für diese Leistungen zur Beteiligung an der Ausschreibung vorzuschlagen.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in dem bei einer Immobilienangelegenheit beschlossen wurde, das laufende Verkaufsverfahren nicht zu unterbrechen und damit den Beschluss des Ortsgemeinderates aus einer der vorherigen Sitzungen nicht aufzuheben. Außerdem wurde im Rahmen einer Sanierungsangelegenheit beschlossen, einer beantragten Fristverlängerung nicht zuzustimmen.

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