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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 14.10.2020

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte für den 14.10.2020 die Mitglieder des Ortsgemeinderates, sowie zu einem Punkt der Tagesordnung die Mitglieder des Ortsbeirates Hochstein, ins Festhaus eingeladen.

Zunächst beantwortete der Bürgermeister eine Anfrage eines Bürgers bezüglich dreier Immobilien, deren äußere Erscheinung sich negativ auf das Ortsbild auswirken. Der Bürgermeister erläuterte die Zuständigkeiten in diesem Zusammenhang und führte aus, dass die Gemeinde in den letzten Jahren bezüglich dieser Immobilien all das getan habe, was in ihrer Macht stehe. Die Ortsgemeinde sei sich dieser Defizite durchaus bewusst, die Eingriffsmöglichkeiten, insbesondere die der Ortsgemeinde, seien jedoch äußerst beschränkt.

Anschließend stellte der Geschäftsführer der Römerhaus GmbH, Herr Straub, das Projekt des Neubaues einer Seniorenwohnanlage und vier Mehrfamilienhäusern im Bereich „Fischerhüttwiesen“ vor. Hierbei handelt es sich um die Fläche im Anschluss an die Reihenhaussiedlung in der Straße „In den Hopfengärten“. Herr Straub informierte, dass geplant sei, 91 Pflegeplätze zu errichten. Mit der Inbetriebnahme der Wohnanlage entstehen zwischen 50 und 60 neue Arbeitsplätze. Für die Seniorenwohnanlage werden 27 PKW-Stellplätze vorgesehen, dies sind 15 mehr, als gesetzlich vorgeschrieben. Für die vier Mehrfamilienhäuser, in denen jeweils 7 Wohneinheiten umgesetzt werden sollen, sind pro Wohneinheit 2 PKW-Stellplätze vorgesehen. Der Geschäftsführer der Römerhaus GmbH wies weiterhin darauf hin, dass man im Zuge der Erschließung einen 2 m breiten Fußweg baue. Ebenso werde die Straßenbeleuchtung bis zum Ortsausgang ergänzt. Im Zuge der Erschließungsmaßnahme wird auf Kosten des Maßnahmenträgers auch eine bauliche Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang, von Imsbach kommend, umgesetzt. Nachfragen von Ratsmitgliedern wurden beantwortet.

Der Ortsgemeinderat nahm abschließend die Ausführungen von Herrn Straub zustimmend zur Kenntnis und bevollmächtigte den Ortsbürgermeister einstimmig, den in diesem Zusammenhang notwendigen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde bereits in der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates gefasst. Sobald die Planungen entsprechend fortgeschritten sind, geht der Entwurf des Bebauungsplanes in die erste Beteiligungsrunde.

Es folgte die Vorstellung eines Nutzungskonzeptes für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Gienanthwerksgelände auf der Kupferschmelz. Der vom Eigentümer beauftragte Planer stellte die Ãœberlegungen der künftigen Nutzung vor. Hier wurde deutlich, dass insbesondere der Umstand, dass das Gelände künftig u.a.  zum Recyceln von Bauschutt, Holz und Kunststoffen genutzt werden soll, entsprechende Bedenken bei den Mitgliedern des Ortsbeirates und des Ortsgemeinderates auslöst. Auch die Frage der Erschließung über die Werkstraße, die für entsprechenden Ziel- und Quellverkehr mit LKW als nicht geeignet angesehen wird, wurde in diesem Zusammenhang thematisiert. Die Mitglieder des Ortsbeirates und des Ortsgemeinderates lehnten das vorgestellte Nutzungskonzept einstimmig (1 Enthaltung) ab. Dem Planer wurde aufgegeben, das Nutzungskonzept unter Berücksichtigung der Bedenken des Ortsbeirates und des Ortsgemeinderates mit dem Eigentümer zu überarbeiten. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Berücksichtigung des vorgestellten Nutzungskonzeptes wurde abgelehnt.

 

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018. Hierzu übergab der Bürgermeister den Vorsitz an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Matthias Luft. Herr Luft informierte, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 03.09.2020 den Jahresabschluss 2018 stichprobenartig überprüft habe. Die Prüfung habe zu keinen Einwendungen geführt, weshalb der Rechnungsprüfungsausschuss dem Ortsgemeinderat vorschlage, den Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresüberschuss von 28.164,34 € festzustellen und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie tätig waren, Entlastung zu erteilen.

Ohne Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, wie vom Rechnungsprüfungsausschuss empfohlen.

Als nächsten Punkt befasste sich der Ortsgemeinderat mit der Vergabe von Malerarbeiten. Zum einen wurden entsprechende Arbeiten am Bürgerhaus in Potzbach, das sowohl innen, als auch außen eines neuen Anstriches bedarf, vergeben. In diesem Zusammenhang sind auch Lackierungsarbeiten an den Fenstern und Türen notwendig. Auch die Fassade des Nebengebäudes soll mitgestrichen werden. Die Verwaltung habe vier Firmen zur Abgabe eines entsprechenden Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin lag lediglich ein Angebot der Firma Dindorf, Obermoschel, vor. Die Überprüfung dieses Angebotes ergab, dass der Preis angemessen ist. Nach kurzer Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig (2 Enthaltungen), die Malerarbeiten am Bürgerhaus Potzbach zum Bruttoangebotspreis von 15.264,32 € an die Firma Dindorf, Obermoschel, zu vergeben.

Auch notwendige Malerarbeiten an der Fassade im hinteren Bereich der Gemeindehalle Alsenbrück-Langmeil wurden zum Bruttoangebotspreis von 2.088,00 € an die Firma Dindorf vergeben. Auch hier wurden vier Firmen um die Abgabe von Angeboten gebeten. Auch hier lag zum Submissionstermin lediglich ein Angebot vor, das aber nach Überprüfung als angemessen klassifiziert worden ist. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Es folgte die ebenfalls einstimmige Auftragsvergabe zur Lieferung einer Reinigungsmaschine für die Gemeindehalle Alsenbrück-Langmeil zum Bruttopreis von 3.593,40 € an die Firma Wenzel und Kurz, Niedernberg. Es lagen zwei Vergleichsangebote vor, die aber jeweils teurer waren.

Bezüglich der Durchführung des Martins- und Weihnachtsmarktes 2020 beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, beide Veranstaltungen nicht durchzuführen. Die derzeit geltenden Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus erlauben dies in der gewohnten Form nicht. Auch praktikable und sinnvolle Alternativen bestehen derzeit aus Sicht des Gemeinderates nicht. Hinzu kommt, dass das  momentan zunehmende Infektionsgeschehen es äußerst fraglich erscheinen lässt, welche Möglichkeiten Mitte November bzw. am 1. Adventswochenende überhaupt genehmigungsfähig sind. Es wurde beschlossen, dass am Martinstag die Ortsgemeinde Winnweiler für alle Kinder in den Winnweilerer Grundschulen und den Kitas jeweils eine Martinsbrezel über die Schule bzw. die Kita verteilt. Den ortsansässigen Vereinen soll für die Vorweihnachtszeit angeboten werden, dass, bei entsprechendem Interesse, eine Weihnachtsbude in der verkehrsberuhigten Zone genutzt werden kann. Aus der Mitte des Ortsgemeinderates wurde angeregt, entsprechende Werbung für den Besuch der Winnweilerer Gastronomie als Ersatz für den  Besuch des Weihnachtsmarktes zu machen. Sollten die Planungen einer privat veranstalteten „Waldweihnacht“ im Bereich der Igelborner Hütte zur Umsetzung kommen, wurde der Ortsbürgermeister bevollmächtigt, diese Veranstaltung in einem angemessenen Rahmen, seitens der Ortsgemeinde, zu unterstützen.

Der Ortsbürgermeister informierte über die sich kurzfristig ergebende Möglichkeit, den Ausbau von Wirtschaftswegen, die auch als Radwegeverbindungen genutzt werden, mit einem relativ hohen Fördersatz von bis zu 75%, aus Mitteln des Landes gefördert zu bekommen. Er informierte über einen Ortstermin mit einem Vertreter des DLR. Er schlug vor, die unbefestigten Wege im Bereich Hochstein, zwischen alter B 48 und Brücke Werkstraße, die Verbindung zwischen der Brauerei und dem Wäschbacherhof sowie den Wirtschaftsweg entlang der Zellertalbahn, von der Grüngutdeponie bis an die Gemarkungsgrenze Börrstadt, entsprechend aufzunehmen und einen Förderantrag beim Land zu stellen. Zum Stellen des Förderantrag ist es notwendig, eine entsprechende Planung und Kostenschätzung zu erstellen. Dies könne von der Verwaltung geleistet werden.

Nach einer kurzen Sachdiskussion beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, den Ortsbürgermeister zu beauftragen, die notwendigen Schritte einzuleiten und die Anträge beim DLR zu stellen.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, bei dem es um Verstöße gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Stockborn“ ging. Ein Beschluss wurde unter diesem nichtöffentlichen Punkt nicht gefasst.

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