Grundsatzbeschluss zum Bau eines Ärztehauses einstimmig gefasst
Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Donnerstag, den 06.05.2021 zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates eingeladen. Aufgrund der Pandemie-Lage fand die Sitzung als Videokonferenz statt, an der auch zahlreiche Zuhörer teilgenommen haben.
Als erster Tagesordnungspunkt stand der Grundsatzbeschluss sowie der Sachstandsbericht zum Bau eines Ärztehauses in Winnweiler auf der Tagesordnung. Der Bürgermeister begrüßte hierzu die Gesellschafter der GEFOWI GmbH (Gesundheitsforum Winnweiler), Frau Dr. Jennifer Demmerle, Herr Dr. Justus Jännecke und Axel Motzenbecker. Der Bürgermeister machte zunächst grundsätzliche Ausführungen zur Entwicklung des Projekts zum Bau eines Ärztehauses in Winnweiler. Anschließend stellten die Gesellschafter ihr Projekt vor, das beinhaltet, dass auf der Fläche des jetzigen Bolzplatzes, im Bereich der Verbandsgemeindeverwaltung, ein Ärztehaus errichtet werden soll, in dem mehrere Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, u.a. eine hausärztliche Praxis mit 4 oder 5 Ärztinnen und /oder Ärzten, kooperativ tätig werden. Neben den verschiedenen Arztpraxen sollen auch eine Apotheke und ein Café im Ärztehaus einziehen. Der von der GEFOWI GmbH beauftragte Architekt, Christoph Groth, aus Kirchheimbolanden, erläuterte anhand von Skizzen den Planungsstand des Projektes. Der Bürgermeister informierte, dass man seit einigen Wochen mit verschiedenen Grundstücksnachbarn in diesem Bereich im Gespräch sei. Man habe diesbezüglich einen Stand erreicht, der es ermöglicht, die Planung, wie dargestellt, auch umzusetzen. Die Gesellschafter der GEFOWI GmbH und Bürgermeister Rudolf Jacob beantworteten verschiedene Fragen, u. a. zur geplanten Zeitschiene, die eine Eröffnung des Ärztehauses im 1. Quartal 2023 vorsieht.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, dass man das Projekt Ärztehaus begrüßt und die hierfür in der Gewanne Schleifbach notwendigen Grundstücke aus dem Eigentum der Ortsgemeinde zur Verfügung stellen will. Die Flächen, die für den Bau des Gebäudes benötigt werden, sollen entweder über zinslose Erbpacht oder Schenkung zur Verfügung gestellt werden. Die Flächen, die für die Außenanlage (Parkplätze, Verkehrswege) benötigt werden, werden der VG Winnweiler kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Eigentum für diese Flächen soll bei der Ortsgemeinde Winnweiler verbleiben. Die Ortsgemeinde bemüht sich außerdem, weitere benachbarte Gartengrundstücke zu erwerben, um die Gestaltung der Außenanlage zu optimieren. Weiterhin beinhaltet der Beschluss die Verpflichtung, dass die Ortsgemeinde die notwendigen bauplanungsrechtlichen Grundlagen möglichst zügig schafft.
Es folgte die einstimmige Beschlussfassung über eine Absichtserklärung gegenüber der Kommunalaufsicht zur schrittweisen Anhebung der Grundsteuer B in den Jahren 2022 bis 2026. Aufgrund des seit Jahren defizitären Haushalts der Ortsgemeinde Winnweiler, verbunden mit dem Verzehr des Eigenkapitals, habe die Kommunalaufsicht bei der letzten Haushaltsgenehmigung bereits Investitionen, z. B. in die Erneuerung des Spielplatzes in der Berliner Straße, nicht genehmigt. Die positive kommunalaufsichtliche Stellungnahme, die Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist, wurde bei mehreren Zuschussanträgen, z. B. Umbau/Sanierung Lohnsbachpark, Ausbau von Rad- und Feldwegen, bis zu einer Entscheidung über die Anhebung der Grundsteuer B zurückgestellt. Hiermit geht eine künftige Handlungsunfähigkeit, verbunden mit Stillstand in vielen Bereichen, einher, wenn der Forderung des Landes auf Anhebung der Grundsteuer B nicht entsprochen wird. Sowohl Bürgermeister Rudolf Jacob, als auch mehrere Ratsmitglieder brachten ihre Verärgerung und Frustration bezüglich dieser Forderungen zum Ausdruck, sagten aber auch, dass aufgrund dieser Rahmenbedingungen der geforderten Anhebung zugestimmt werden sollte. Ratsmitglied Klaus Wuttke nahm vor allem auch das Land mit in die Pflicht, habe doch der Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der kommunalen Finanzausstattung in Rheinland-Pfalz festgestellt. Der Ortsgemeinderat beschloss dann einstimmig, gegenüber der Kommunalaufsicht die Absicht zu erklären, die Grundsteuer B schrittweise von 2022 bis 2026 anzuheben. Die erste Anhebung ist für das Haushaltsjahr 2022 auf 425 Punkte vorgesehen. Diese Beschlussfassung bedeutet keinen Automatismus. Die jeweiligen Anhebungen sind in den jeweiligen Haushaltssatzungen rechtsverbindlich zu beschließen.
Es folgte eine Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen beim Ausbau des Feldweges entlang der Zellertalbahn, in der Gemarkung Alsenbrück-Langmeil. Hier war ein Förderantrag aus Mitteln des DLR gestellt worden. Mittlerweile habe sich aber ergeben, dass die Landwirte diesen Weg nur auf den letzten 200 m nutzen und ansonsten dieser Weg im Wesentlichen durch Fahrradfahrer und Fußgänger genutzt wird. Aus diesem Grund wird die Landwirtschaftskammer vermutlich eine negative Stellungnahme abgeben, was aller Voraussicht nach zur Ablehnung der Förderung, zumindest für die ersten 900 m, führen wird. Nach einer Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, den Förderantrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückzunehmen. Es soll das Ergebnis des Förderantrages abgewartet werden und nach Kenntnis dessen darüber entschieden werden, ob und wie der Weg ausgebaut wird. Ggf. besteht auch die Möglichkeit, die ersten 900 m, die im Wesentlichen von Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt werden, über ein anderes Förderprogramm, z. B. zum Ausbau von Waldwegen, auszubauen. Über die jeweiligen Eigenanteile und deren Finanzierung entscheidet der Ortsgemeinderat dann auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Es folgte ein nichtöffentlicher Sitzungsteil, in dem der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung, im Rahmen der Ortskernsanierung und einer Niederschlagung einer Forderung zugestimmt worden ist.