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Beerdigungen im Bereich der Verbandsgemeinde Winnweiler

Aufgrund der aktuellen Situation durch die Verbreitung des Coronavirus gelten nach Absprache mit der Kreisverwaltung des Donnersbergkreises mit sofortiger Wirkung folgende Anordnungen:

  • Die Teilnahme an Beisetzungen (Erd- und Urnenbestattungen) ist nur den engsten Angehörigen gestattet.
  • Allen anderen Personen ist die Teilnahme an Beisetzungen untersagt.
  • Halten Sie sich nach Möglichkeit im Freien auf.
  • Achten Sie auf genügend Abstand zu anderen Personen.
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen.

Diese Anordnungen behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit und gelten für alle Friedhöfe im Bereich der Verbandsgemeinde Winnweiler.

Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler
gez. Rudolf Jacob
Bürgermeister

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