Ortsbürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Donnerstag, den 21.05.2026 zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen.
Zunächst stand die Abwägung über Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Beschluss über die Offenlage zum Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Gemeindeallmende“ auf der Tagesordnung. Aufgrund des Umstandes, dass dieses Gebiet in der Gemarkung des Ortsbezirks Alsenbrück-Langmeil liegt, waren auch die Mitglieder des Ortsbeirates Alsenbrück-Langmeil zur gemeinsamen Sitzung anwesend. Bürgermeister Jacob begrüßte zum inhaltlichen Vortrag über die eingegangenen Anregungen und Bedenken einen Mitarbeiter des mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragten Büro FIRU, Kaiserslautern. Dieser informierte, dass insgesamt 67 private und 36 öffentliche Stellungnahmen eingegangen seien. Der Mitarbeiter des Planungsbüros hatte die wesentlichen Inhalte dieser Stellungnahmen zusammengefasst und trug diese den Mitgliedern der beiden Gremien vor. Zehn der insgesamt 103 eingegangenen Stellungnahmen führten zu Planänderungen. Diese wurden detailliert vorgetragen. Bürgermeister Rudolf Jacob machte dann den Beschlussvorschlag, die Abwägung der öffentlichen privaten Belange untereinander und gegeneinander im Zuge der Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplans, i.d.F. der durch die Beschlussfassung über die Anregung der Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, vom gleichen Tage erhalten hat, wurde gebilligt. Der gebilligte Entwurf soll öffentlich ausgelegt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. Diesem Beschlussvorschlag folgte der Ortsbeirat Alsenbrück-Langmeil einstimmig (1 Enthaltung). Der Ortsgemeinderat Winnweiler folgte dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich bei 1 Gegenstimme. In den nächsten Wochen wird die beschlossene Offenlage öffentlich bekanntgemacht und durchgeführt.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung einer Stellungnahme für die 4. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans der Planungsgemeinschaft Westpfalz.
Den Ratsmitgliedern lag hierzu eine ausführliche Sachverhaltsschilderung als Beschlussvorlage vor. Der Ortsbürgermeister führte aus, dass wesentlicher Inhalt der in der Offenlage befindlichen Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans für den Bereich der Verbandsgemeinde Winnweiler ist, dass angrenzend an den Bebauungsplan Lorenhek, zwischen der BAB 63, der L 401 und der K 10 ein Vorbehaltsgebiet für regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen neu ausgewiesen ist. Die Fläche befindet sich derzeit im Vorranggebiet Landwirtschaft. Ohne konkrete Planungsabsichten der Verbands- und Ortsgemeinde Winnweiler und demzufolge ohne Flächennutzungsplanänderung, Aufstellung eines Bebauungsplans könne auf dieser Fläche, trotz Neuausweisung, keine gewerbliche Erweiterung des Gebiets Lorenhek möglich sein. Mit der Neuausweisung besteht für die Gemeinde aber grundsätzlich die Möglichkeit, die Fläche ohne Zielabweichungsverfahren erweitern zu können. Nach einer ausgiebigen Sachdiskussion machte der Ortsbürgermeister den Beschlussvorschlag, dass der Gemeinderat das Beteiligungsverfahren zur Kenntnis nimmt, der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans des Industrie- und Gewerbegebiet Lorenhek sowie die Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Industrie- und Gewerbegebiet Gemeindeallmende soll, wie bereits im Textteil zum regionalen Raumordnungsplan 4 als Vorbehaltsgebiet für regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen weiter ausgewiesen werden. Die Neuausweisung von Flächen für regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen zwischen dem BPlan Lorenhek, der BAB 63, der L 401 und der K 10 werde abgelehnt. Die Ausweisung für diesen Bereich als Vorranggebiet Landwirtschaft solle bestehen bleiben. Diesem Beschlussvorschlag folgten der Ortsbeirat Alsenbrück-Langmeil sowie der Ortsgemeinderat jeweils einstimmig.
Es folgte ein nichtöffentlicher Teil, in dem der Gemeinderat einem Bauantrag zugestimmt hat.



