Sämtliche Betriebe, insbesondere auch die Gastronomiebetriebe im Bereich der Sperrung Schlossstraße/Bahnhofstraße sind fußläufig uneingeschränkt erreichbar. In kurzer Entfernung stehen auf dem Schlossplatz entsprechende Parkplätze zur Verfügung. Außerdem ist die gesamte Schlossstraße bis zum Schlossplatz befahrbar und erreichbar.
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