Ortsbürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Donnerstag, den 05.06.2025, zu einer Sitzung ins Rathaus eingeladen.
Zunächst stand der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „GI Hintertal“ der Gemeinde Winnweiler auf der Tagesordnung. Die bei der mit der Durchführung des Verfahrens beauftragten WVE zuständige Planerin, Zoe Röstel, trug zunächst die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen und Hinweise vor. Der Ortsgemeinderat stimmte dem jeweiligen Abwägungsvorschlag einstimmig zu. Nach entsprechender Abwägung beschloss der Ortsgemeinderat den Bebauungsplan einstimmig und beauftragte die Verwaltung, die Unterlagen zur Genehmigung bei der Kreisverwaltung vorzulegen und im Anschluss an die Genehmigung den Satzungsbeschluss öffentlich bekanntzumachen.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Entwurfs zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung für den B-Plan Kupferschmelz. Der zuständige Planer, Hans-Werner Schlunz, stellte den Entwurf der entsprechenden Planung vor. Im Rahmen der Aussprache wurde festgestellt, dass dieser nicht in allen Punkten den Vorgaben des Ortsbeirates und des Ortsgemeinderates entsprach. Von daher wurde dem Planer aufgegeben, die entsprechenden Punkte zu überarbeiten und den sich dann daraus ergebenden Entwurf erneut zur Beratung in die Gremien zu geben. Bei der kommenden Beratung soll möglichst auch der zuständige Sachbearbeiter der SGD Süd, für den Bereich Bodenschutz eingeladen werden, da es im Ortsgemeinderat Unverständnis darüber gab, dass man bei der SGD Süd bezüglich einer Bodenbelastung die Versiegelung der Flächen dem Bodenaustausch vorziehe. Nach der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat soll zunächst eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, in deren Anschluss dann die frühzeitige Beteiligung durchgeführt wird.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Umgestaltung bzw. den Umbau des Lohnsbachparks. Ortsbürgermeister Jacob informierte, dass man kürzlich die Förderzusage für den Umbau des Lohnsbachparks erhalten habe. Bei förderfähigen Gesamtkosten von 1.017.000,00 € wurde ein Zuschuss von 916.000,00 € zugesagt. Da man einen Ausführungszeitraum von 2 Jahren hat, muss nun unmittelbar mit den Planungen, insbesondere mit der Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, begonnen werden. Hierfür bevollmächtigte der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister einstimmig, den Planungsauftrag an die WVE Kaiserslautern zu vergeben. Nach Vorlage der Planung im Ortsgemeinderat soll auch eine Bürgerinformation diesbezüglich stattfinden.
In diesem Zusammenhang gab der Bürgermeister auch bekannt, dass nach Rücksprache mit der Sparkasse Donnersberg, diese Abstand von der Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Gelände der Sparkasse nehme. Aus diesem Grund ist zu klären, ob unter diesem Gesichtspunkt die Aufstellung eines B-Plans für den Bereich des Lohnsbachparks überhaupt noch notwendig ist. Nach Klärung dieser Frage mit der zuständigen Kreisverwaltung wird über das weitere Vorgehen im Ortsgemeinderat final entschieden.
Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in dem dem Abschluss einer Sanierungsvereinbarung zugestimmt wurde.