Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Donnerstag, den 05.09.2024, zu einer Sitzung ins Rathaus eingeladen.
Zunächst stand die Verpflichtung der Ratsmitglieder Sven Weingarth und Jürgen Spieß auf der Tagesordnung. Jürgen Spieß konnte bei der konstituierenden Sitzung urlaubsbedingt nicht verpflichtet werden. Sven Weingarth ist für Christiane Demmerle nachgerückt, die nach ihrer Wahl zur 1. Beigeordneten ihr Mandat im Ortsgemeinderat niedergelegt hat.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage von 4 Türwächtern für das Festhaus. Der Ortsgemeinderat hatte in seiner vorletzten Sitzung entschieden, die Notausgangstüren vom Saal in den Außenbereich des Festhauses mit Türwächtern zu sichern, um zu vermeiden, dass bei Veranstaltungen diese Türen unberechtigt geöffnet werden. In diesem Zusammenhang war es wiederholt zu Beschwerden aus der Nachbarschaft des Festhauses gekommen.
Zwei ortsansässige Fachfirmen haben entsprechende Angebote abgegeben. Der Ortsgemeinderat entschied, eine Variante mit einer entsprechenden EN 179 Zertifizierung einbauen zu lassen. Der Auftrag wurde zum Bruttoangebotspreis von 3.298,00 € an die Firma Wassner, Winnweiler, vergeben. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Im nächsten Punkt wurde über die Neufassung der Benutzungs- und Hausordnung des Festhauses beraten und beschlossen. Ortsbürgermeister Jacob hatte den Ratsmitgliedern im Vorfeld entsprechende Entwürfe für die notwendigen Neufassungen übersandt. Nach einer kurzen Sachdiskussion und der mehrheitlichen Ablehnung eines Antrages der SPD-Fraktion auf Sonderregelungen für bestimmte Nutzer, wurde die nebenstehenden Benutzungs- und Hausordnung für das Festhaus mehrheitlich (1 Nein-Stimme) beschlossen.
Als letzten Punkt im öffentlichen Teil wurde der Ortsbürgermeister zur Auftragsvergabe zur Anschaffung eines Kommunalschleppers bevollmächtigt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann der Ortsbürgermeister ein entsprechendes Vorführ- oder Gebrauchtgerät anschaffen. Die Anschaffung ist notwendig geworden, da das vorhandene Gerät nicht mehr wirtschaftlich repariert werden kann.
Es folgte die nichtöffentliche Sitzung mit der Beschlussfassung über die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechtes sowie über den Verkauf von 5 gemeindlichen Grundstücken. Weitere Entscheidungen über den Verkauf von gemeindlichen Grundstücken wurden vertagt.