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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 23.02.2023

Ortsbürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Donnerstag, den 23.02.2023, zu einer Sitzung ins Rathaus, eingeladen.

Zunächst stand die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerhüttwiesen“ auf der Tagesordnung. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20.05.2021 bis zum 21.06.2021 statt. Im Oktober 2022 wurden im Ortsgemeinderat die Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung behandelt und der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst. Diese öffentliche Auslegung hat dann vom 24.11.2022 bis zum 27.12.2022 stattgefunden. Der Ortsgemeinderat hatte sich nun mit den im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken auseinanderzusetzen. Frau Lisa Müller, vom mit der Aufstellung des Bebauungsplanes befassten Büros Kernplan, Saarbrücken, trug die einzelnen Stellungnahmen vor. Diese waren größtenteils lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Anregungen bzw. Bedenken, die einer Abwägung bedurften, wurden jeweils einstimmig, teilweise mit Enthaltungen, beschlossen. Letztendlich wurde der Bebauungsplan in der Fassung, den er nach der Beschlussfassung über die Abwägung erhalten hat, einstimmig (4 Enthaltungen), als Satzung, beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Ausfertigung der Satzung vorzubereiten und die Satzung öffentlich bekannt zu machen.

Unter dem dann folgenden Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ beantwortete Ortsbürgermeister Jacob zwei Fragen eines Anliegers bezüglich des Bebauungsplanes „Fischerhüttwiesen“.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Ortsbürgermeister Jacob informierte den Ortsgemeinderat, dass die Gestaltungssatzung der Gemeinde Winnweiler aus dem Jahre 1986 stamme. In der Sitzung vom Oktober 2022 hatte die Sanierungsplanerin, Frau Bachtler, empfohlen, eine neue Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aufzustellen, die den aktuellen Gegebenheiten entsprechen soll.
Nach einer kurzen Beratung beschloss der Ortsgemeinderat bei 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, den Auftrag zur Erstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung an das Büro BBP Part GmbH, Kaiserslautern, zu vergeben.

Im Anschluss daran hatte sich der Ortsgemeinderat mit der Frage einer temporären Zufahrt durch den oberen Teil des Lohnsbachparks, zur Baustelle des Ärztehauses, zu befassen. Die Zufahrt über den Parkplatz der Verbandsgemeindeverwaltung, die grundsätzlich für die Erschließung des Ärztehauses vorgesehen ist, muss durch die Versetzung der Stützmauer verbreitert werden. Außerdem soll bei diesen Arbeiten auch ein Gehweg angelegt werden. Während dieser Arbeiten, die im Frühjahr/Sommer durchgeführt werden sollen, wird es für mehrere Wochen nicht möglich sein, diese Zufahrt zu befahren.

Nachdem die Verbandsgemeinde mittlerweile das letzte Grundstück zwischen dem Park und dem Parkplatz des Ärztehauses erworben hat, ist es nun möglich, für diese Zeit eine temporäre Baustellenzufahrt, die auch von den Fahrzeugen des Bauhofes der Verbandsgemeinde genutzt werden könnte, herzustellen. Es wäre lediglich notwendig, Gebüsche und Sträucher entlang der Jakobstraße zu entfernen und einen Baum, der aber durch die Nähe zu einem weiteren Baum ohnehin gefällt werden muss, zu fällen. Für diesen Baum wäre eine Ersatzpflanzung vorgesehen.

Die SPD-Fraktion stellte den Antrag, diese temporäre Zufahrt nicht entlang der Sandsteinmauer zum ehemaligen Katasteramt hin herzustellen, sondern diese über den Sparkassenparkplatz und den unbefestigten Parkplatz aus, quer durch den Park, auszuweisen. Ortsbürgermeister Jacob verwies darauf, dass aus seiner Sicht der Eingriff in die Funktionalität des Parks hierdurch deutlich schwerwiegender wäre, als die temporäre Zufahrt, getrennt von den bestehenden Fußwegen, entlang der Mauer, abzubilden.

Nach einer kurzen Beratung stellte das Ortsgemeinderatsmitglied Karl Folz den Antrag, dass die vorgesehene provisorische Zufahrt entlang der Mauer vom Katasteramt als feste Zufahrt für PKWs zum Ärztehaus, mit einem wasserdurchlässigen Pflaster, hergestellt werden soll. Es schloss sich daran eine ausführliche Diskussion an. Dieser Antrag wurde bei 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Daraufhin stellte der Vorsitzende den Antrag, dass die Zuwegung als temporäre Zufahrt über einen Geländestreifen im Lohnsbachpark als Baustellenzufahrt, entlang der Mauer zum Anwesen Jakobstraße 25 hin, erfolgt. Dieser Antrag wurde bei 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. Über den Antrag der SPD-Fraktion musste dementsprechend nicht mehr abgestimmt werden.

Im Anschluss daran beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, dass der Oktobermarkt in diesem Jahr als Zeltkerwe auf dem Schlossplatz stattfinden soll. Den üblicherweise teilnehmenden Gastronomen und Vereinen soll die Mitwirkung bei der Bewirtung im Zelt angeboten werden. Diese Entscheidung basierte auf einem Vorschlag des Marktmeisters, der in Gesprächen mit den Gastronomen und der an der Bewirtung teilnehmenden Vereine sowie den Schaustellern vorgeschlagen hatte, den Oktobermarkt künftig als Zeltkerwe auf dem Schlossplatz stattfinden zu lassen. Die Überlegung, auch den Umzug in den Juni zu schieben, wurde für das Jahr 2023 noch eine Absage erteilt. Dies wurde u. a. mit dem traditionellen Umzug im Oktober sowie der Kurzfristigkeit der Vorbereitungsmöglichkeiten bis zum Juni begründet. Gegebenenfalls wird hierüber für 2024 neu entschieden.

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