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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates

Ortsbürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Donnerstag, den 04.08.2022, zu einer Sitzung ins Rathaus eingeladen.

Zunächst stand die Beratung und Beschlussfassung über Anmeldung von Flächen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen zur Aufnahme in den Flächennutzungsplan  auf der Tagesordnung. Bürgermeister Jacob führte aus, dass die Verbandsgemeinde eine entsprechende Flächenanalyse in Auftrag gegeben habe. Das Ergebnis dieser Flächenanalyse wurde im Verbandsgemeinderat vorgestellt, mit dem Ergebnis, dass der Verbandsgemeinderat nun von den Ortsgemeinden wissen wolle, ob die Ortsgemeinden die für ihre jeweilige Gemarkung herausgearbeiteten Flächen 1 : 1 in die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes übernommen haben wollen, oder ob hier ggfls. Flächen herausgenommen werden sollten.

Nach einer kurzen Sachdiskussion beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, sämtliche, für den Bereich der Ortsgemeinde Winnweiler herausgearbeiteten Flächen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsgemeinde anzumelden.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahressrechnung und der Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2020. Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Matthias Luft. Herr Luft informierte, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 19.07.2022 die Belege für das Haushaltsjahr 2020 stichprobenartig überprüft habe. Diese Prüfung habe zu keinen Einwendungen geführt. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellte der Ortsgemeinderat das Jahresergebnis 2020 mit einem Überschuss von 665.070,58 € einstimmig fest. Der Stand des Eigenkapitals am Bilanzstichtag wurde mit 1.620.503,93 € festgestellt.

Weiterhin beschloss der Ortsgemeinderat auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie dessen Beigeordneten, dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über Stellung eines Förderantrages zur abschließenden Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Der Ortsbürgermeister informierte diesbezüglich, dass für die Ortsgemeinde Winnweiler in den Ortsteilen Alsenbrück-Langmeil noch 127 Leuchten, im Ortsteil Potzbach noch 6 Leuchten und im Kernort Winnweiler noch 638 Leuchten nicht auf zeitgemäße LED-Technik umgestellt seien. Die Umstellung auf LED sei lediglich für den Ortsbezirk Hochstein bereits komplett abgeschlossen. Der Ortsbürgermeister informierte darüber, dass der Bund hierzu nochmals ein entsprechendes Förderprogramm aufgestellt habe, bei dem mit Zuschüssen von mindestens 25, höchstens 40 % gerechnet werden kann. Bei konservativer Berechnung der Amortisation ergeben sich hier Amortisationszeiten von 5,5 – 8 Jahren. Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, den Ortsbürgermeister zu beauftragen, für alle noch nicht auf LED-Technik umgestellten Straßenlampen einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und nach positiver Bescheidung dieses Antrages eine entsprechende Ausschreibung zu veranlassen. Es soll in diesem Zuge geprüft werden, ob und ggfls. wo entsprechende Nachtabsenkungen möglich sind, um möglichst geringen Stromverbrauch zu verursachen.

Im Anschluss daran informierte der Ortsbürgermeister über das Ergebnis der Friedhofsgebührenkalkulation. Er führte aus, dass das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung bei der letzten Prüfung der Haushalts- u. Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Winnweiler im Jahr 2020 beanstandet habe, dass die Friedhofsgebührenfestsetzung nicht auf einer exakten kaufmännischen Kalkulation beruhe. Diese Kalkulation wurde nun seitens der Verwaltung vorgenommen. Es hat sich ergeben, dass die in der Gebührensatzung festgelegten Gebühren deutlich unter den Werten liegen, die nun bei der exakten Kalkulation errechnet worden sind. Der geringste Unterschied besteht bei anonymen Urnengrabstätten bzw. Wiesenurnengrabstätten von 533,96 €. Der größte Unterschied besteht bei Doppelgrabstätten mit 1.842,03 €. Der Ortsbürgermeister bat die Fraktionen, hierüber zu beraten und mitzuteilen, ob man das Ergebnis der Kalkulation zum Anlass einer Anhebung der Friedhofsgebühren nehmen wolle.

Es folgte eine Information bzw. Sachstandsbericht zum Planungsstand des Ausbaues der K 4 und des Bau eines Kreisels. Auf ergänzenden Antrag der SPD-Fraktion wurde auch der aktuelle Planungsstand zum Bau eines Parkplatzes und einer Brücke unter der Bahnhofsbrücke vorgestellt. Der Bürgermeister führte aus, dass es sich bei den Planungen zum Ausbau der K 4 und dem Bau eines Kreisels bereits um konkrete Planungen handele, die demnächst in die Ausschreibung gehen sollen. Die Ausbauvereinbarungen zwischen Kreis, VG und OG seien, nachdem alle Gremien zugestimmt hatten, mittlerweile unterzeichnet. Bezüglich der Planungen für den Bau einer Brücke über den Lohnsbach und der Neugestaltung des Parkplatzes unter der Bahnhofsbrücke seien dies lediglich Entwürfe, die noch nicht Gegenstand detaillierterer Planungen sind.

Der Zeithorizont zur Umsetzung des Ausbaues der K 4 sehe vor, dass zeitnah zunächst der Bau eines Pumpwerks der Verbandsgemeindewerke ausgeschrieben werden soll. Mit diesem soll Anfang 2023 begonnen werden. Direkt im Anschluss daran sollen die Arbeiten zum Bau des Kreisels beginnen. Dies könne Mitte 2023 der Fall sein. Nach Abschluss der Arbeiten am Kreisel folge noch der Ausbau des Teilstückes der Schloßstraße zwischen dem Kreisel und der Einmündung Schulstraße. Die Arbeiten insgesamt sollen 2024 beendet sein.

Die Beratung und Beschlussfassung über Festlegung von zu beachtenden Leitlinien zur Berücksichtigung des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbindung des Hochwasserrisikos bei der Erstellung und Bearbeitung von Bebauungsplänen der Ortsgemeinde Winnweiler wurde auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters einstimmig vertagt. Nach Abschluss der Aufstellung des Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzeptes im Frühjahr 2023 sollen die entsprechenden Ergebnisse eingearbeitet und dann wieder dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Im Anschluss daran bevollmächtigte der Ortsgemeinderat einstimmig den Ortsbürgermeister, nach Vorliegen der geprüften Submissionsergebnisse die Aufträge zum Ausbau der Radwege zwischen Winnweiler und der Alsenbrücker Mühle, der Mühlstraße und dem Wäschbacherhof sowie der Raiffeisenstraße und der Gemarkungsgrenze Münchweiler an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Diese Maßnahmen wurden gemeinsam  mit Radwegebaumaßnahmen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Münchweiler öffentlich ausgeschrieben. Die jeweiligen Orts- /Bürgermeister wurden von den zuständigen Gremien ebenfalls bereits mit der Vergabe der Aufträge bevollmächtigt, sodass möglichst zeitnah, möglichst schon im Oktober, mit den entsprechenden Baumaßnahmen begonnen werden kann.

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde über den Neubau eines Verbindungsweges in der Verlängerung des Lorenz-Steinbrückner-Weges, der Kirchstraße und dem Park beraten und beschlossen. Seitens der Verwaltung war für den nichtöffentlichen Teil hier eine Grundstücksangelegenheit auf die Tagesordnung genommen worden. Die SPD-Fraktion wollte die Frage der Sinnhaftigkeit einer solchen Wegeverbindung, die den bestehenden schmalen, teilweise mit einer Treppe bestehenden Fußweg von der Kirchstraße in den Park entbehrlich machen würde, nochmals vom Grundsatz her beraten. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Oskar Knobloch, führte aus, weshalb die SPD-Fraktion den Neubau dieses Weges ablehne. Nach einer ausführlichen Sachdiskussion lehnte der Ortsgemeinderat den Antrag der SPD-Fraktion mit 5 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich ab.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil der Sitzung. Hier wurde der Ortsbürgermeister beauftragt, für den Bau des Weges, der bereits im Ende des öffentlichen Teils Gegenstand der Beratungen war, entsprechende Verhandlungen zum Grunderwerb aufzunehmen. Es wurde außerdem beschlossen, die Maßnahme zum Bau einer Brücke über den Lohnsbach sowie der Neugestaltung des Parkplatzes unter der Bahnhofsbrücke nicht weiter zu verfolgen.

Außerdem wurde in einer Vertragsangelegenheit ein Beschluss herbeigeführt.

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