Ortsbürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates Winnweiler für Donnerstag, den 31.03.2022, 19.00 Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen.
Zunächst beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, ein besonderes Vorkaufsrecht für Flächen in der Bahnhofstraße durch Aufstellung einer entsprechenden Satzung zu schaffen. Die in diesem Zusammenhang beschlossene Satzung incl. Anlagen wird in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes unter dem amtlichen Teil Winnweiler öffentlich bekannt gemacht.
Es folgte die einstimmige Beauftragung zur Herstellung eines Niederspannungskabel-Hausanschlusses mit Festplatzverteiler auf dem Flurstück 64 in der Gemarkung Hochstein zum Bruttoangebotspreis von 4.237,52 €. Diese Maßnahme wird notwendig, da der Eigentumsanteil an der Immobilie von der Gemeinde nun komplett verkauft worden ist und die Elektroversorgung des auf diesem Grundstück noch befindlichen Brunnens neu geordnet werden muss.
Ortsbürgermeister Jacob gab anschließend eine Eilentscheidung über die Vergabe eines Planungsauftrages über knapp 3.900 € bekannt, die jedoch im Vorfeld bereits mit den Beigeordneten und den Mitgliedern des Ortsgemeinderates abgestimmt worden war. Bei den Planungsleistungen handelt es sich um ein Konzept für die Stellung eines Förderantrages im Rahmen eines Sportförderprogramms „Land in Bewegung“ zur Schaffung eines Jugend-/Freizeit-geländes zwischen Lohnsbachpark und Friedhof. Ohne Eilentscheidung hätte dieses Konzept nicht innerhalb der Antragsfrist beim Land eingereicht werden können.
Einstimmig beschloss der Ortsgemeinderat auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters, den Johannismarkt 2022 unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt dann geltenden Rechtslage durchzuführen. Eine entsprechende Veröffentlichung wegen der Teilnahme am Johannismarkt ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.
Im Anschluss ging es um die Ausräumung von Beanstandungen der Kreisverwaltung bei der Aufstellung des B-Plans „Vorderer Kohlhübel“. Die Kreisverwaltung hatte in diesem Zuge einen Beschluss des Ortsgemeinderates vom 16.06.2021 beanstandet, der den Ausschluss von Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans zum Gegenstand hatte. Dieser Beschluss war inhaltlich nicht in ausreichender Form definiert. Außerdem hat er dazu geführt, dass wesentliche Inhalt geändert worden waren, die nur dann rechtmäßig geregelt werden könnten, wenn eine erneute Offenlage durchgeführt werden würde. Der Ortsgemeinderat hatte nun also zwischen der Möglichkeit, den Beschluss vom 16.06.2021 aufzuheben und der Möglichkeit, dem Beschluss inhaltlich unmissverständlich und eindeutig zu definieren und in eine erneute Beteiligungsrunde zu gehen, zu entscheiden. Nach einer ausgiebigen Sachdiskussion lehnte der Ortsgemeinderat den Antrag der SPD-Fraktion, den Beschluss eindeutig und unmissverständlich zu definieren und in ein erneutes Beteiligungsverfahren zu gehen, was sowohl Zeit als auch Geld gekostet hätte, mit 7 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, ab.
Im Anschluss wurde über den Antrag des Ortsbürgermeisters, den Beschluss vom 16.06.2021 aufzuheben und damit kurzfristig die Rechtskraft des Bebauungsplans zu erhalten, mit 9 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen zugestimmt.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung der Aufstiegserlaubnis des Modellflugplatzes Winnweiler. Hier hatte der Luftsportverein Winnweiler einen entsprechenden Antrag auf Änderung gestellt. Dieser Antrag beinhaltete die Anpassung der maximal zulässigen Emissionspegel, die Änderung der Flugbetriebszeiten, die Erhöhung der Abflugmasse, die Erweiterung des Flugraumes sowie die Erweiterung des Flugbetriebs für Flugmodelle mit Turbinenantrieb.
Ortsbürgermeister Jacob informierte ergänzend darüber, dass der Luftsportverein Winnweiler bereits im Jahre 2020 eine entsprechende Änderung beantragt habe, die jedoch mit Bescheid vom 14.12.2021 vom LBM abgelehnt worden sei. Man habe nun im neuen Verfahren seitens der Ortsgemeinde 4 Wochen Zeit, hierzu Stellung zu nehmen.
Auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, eine Stellungnahme dergestalt abzugeben, dass man seitens der Ortsgemeinde Winnweiler die Erteilung einer geänderten Aufstiegserlaubnis ablehne. Die Gründe hierfür seien, dass man keine Ausweitung der Flugzeiten wolle, außerdem die Befürchtung bestehe, dass durch die Genehmigung des Aufstiegs von turbinengetriebenen Flugmodellen, der Erweiterung des Flugraumes eine deutliche Erhöhung der Lärmbelästigung für die Wohnbebauung am südwestlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Winnweiler einhergehen würde. Auch wurden nachteilige Auswirkungen auf die Lebensbedingungen für Wildtiere im angrenzenden Wald sowie den großzügigen Wiesen und Ackerflächen rund um den Modellflugplatz als Ablehnungsgründe genannt.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung wegen Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten. Zunächst beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig (1 Enthaltung), dass man die im regionalen Raumordnungsplan unter Fortschreibung des Flächennutzungsplans befindliche Fläche zwischen der B48/L401 und Bauschuttdeponie in der Gemarkung der Ortsgemeinde Winnweiler planerisch zum Industrie- und Gewerbegebiet zur Ansiedlung entsprechender Betriebe mit einem Mindestflächenbedarf von 1ha entwickeln möchte. Ob dies durch die Ortsgemeinde selbst, ein Projektentwickler oder in einem noch zu bestimmenden Konstrukt der Ortsgemeinde mit einem Dritten erfolgt, soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, entsprechende Vorgespräche in alle Richtungen zu führen.
Außerdem beschloss der Ortsgemeinderat eine Stellungnahme im Verfahren zur Aufstellung eines B-Plans auf der benachbarten Fläche für ein Industrie- u. Gewerbegebiet „Lorenhek“ in der Ortsgemeinde Lohnsfeld abzugeben. Eine entsprechende, mehrseitige Stellungnahme wurde einstimmig (1 Enthaltung) beschlossen.
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Änderung der Planung des Vorhabenträgers zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Fischerhüttwiesen“ in der Ortsgemeinde Winnweiler. Hier haben sich durch Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange die Grundlagen so wesentlich geändert, dass das Bebauungsplanverfahren mit einer erneuten der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fast nochmal von Beginn an durchzuführen ist. Das geänderte Planungskonzept wurde dem Ortsgemeinderat vorgelegt und einstimmig billigend zur Kenntnis genommen.
Es folgte ein nichtöffentlicher Teil, in dem der Ortsgemeinderat die Veräußerung mehrerer Grundstücke an die Verbandsgemeinde Winnweiler beschlossen hat.