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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 22.02.2022

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Dienstag, den 22.02.2022, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung des Gemeinderates, in Form einer Videokonferenz, eingeladen.

Zunächst begrüßte er den Inhaber des Planungsbüros SSK, Herrn Schlunz, zur Vorstellung des überarbeiteten Nutzungskonzeptes für den Bereich Kupferschmelz, Ortsteil Hochstein. Die Aufstellung eines B-Planes für das ehemalige Gienanthgelände und das dazugehörige Nutzungskonzept waren bereits seit 2020 mehrmals Gegenstand von Sitzungen des Ortsbeirates und des Ortsgemeinderates. Die jeweiligen Nutzungskonzepte stießen bislang bei den Gremien auf Ablehnung. Herr Schlunz stellte nun ein Nutzungskonzept vor, was im Wesentlichen die im Vorfeld der Sitzung formulierten Bedenken berücksichtigt hatte. Im Rahmen der Vorstellung des überarbeiteten Nutzungskonzeptes wurden aus der Mitte des Ortsbeirates und des Ortsgemeinderates weitere Anregungen, bezüglich Umgang mit Bodenbelastung, Erschließung und künftiger Nutzungsart gemacht, die entsprechend in das Nutzungskonzept einfließen sollen. Nach einer ausführlichen Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, auf Empfehlung des Ortsbeirates, das vorgestellte Nutzungskonzept, ergänzt um die in der Sitzung vorgetragenen Änderungen, anzunehmen und den Planer zu beauftragen, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, um in die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger gehen zu können. Es wurde auf Anregung aus dem Ortsbeirat auch beschlossen, diese Unterlagen im Rahmen der Offenlage auch in einer Bürgerversammlung vorzustellen.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für die Ortsgemeinde Winnweiler, mit den Ortsteilen Alsenbrück-Langmeil, Hochstein und Potzbach. Ortsbürgermeister Jacob legte hier dem Rat die 4 im Rahmen der Ausschreibung eingegangenen Honorarofferten vor. Die Bewertung der 4 eingegangenen Angebote wurden nicht nur auf Basis des Preises, sondern auch aufgrund weiterer Kriterien vorgenommen. Diese Kriterien waren im Einzelnen:

  • Referenzen/fachlicher Eindruck,
  • Methodenkompetenz für Bürgerbeteiligung,
  • Vorgehensweise zur Sensibilisierung der Bürger und
  • die Fähigkeit zur Durchführung alternativer/virtueller Beteiligungsformate.

Nach Abschluss der entsprechenden Punktevergabe stellte sich das Angebot des Büros IGR; Rockenhausen, als das Wirtschaftlichste dar. Es beinhaltet eine Bruttohonorarsumme von 36.844,59 €. Hierfür wird eine Förderung in Höhe von 90% seitens des Landes erwartet. Den restlichen Kostenanteil von 10% teilen sich die Orts- und Verbandsgemeinde Winnweiler, was bedeuten würde, dass hier jeweils ein Betrag von 1.842,23 € verbliebe.

Ohne weitere Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, den Auftrag an das Büro IGR GmbH, Rockenhausen, zu vergeben. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag beim Land zu stellen und mit dem Förderantrag auch einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzureichen.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über Gebührenanhebungen für die Gemeindehalle Alsenbrück-Langmeil, das Bürgerhaus Potzbach, das Festhaus und die Friedhofsgebühren. Bürgermeister Jacob informierte, dass es hier im Rahmen der letzten Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung zu Beanstandungen gekommen sei, da man hier insgesamt jährlich ein Defizit von knapp 290.000,00 € erwirtschafte. Der Bürgermeister führte aus, dass die Gebührenanhebungen für die Gemeindehalle Alsenbrück-Langmeil und das Bürgerhaus Potzbach auch mit den jeweiligen Ortsbeiräten kommuniziert sei und dass die Notwendigkeit der Gebührenanhebung von deren Seite auch anerkannt werde.

Auftretende Fragen aus der Mitte des Ortsgemeinderates beantwortete der Bürgermeister direkt. Die folgenden Gebührenanhebungen, die zum 01.04.2022 greifen sollen, wurden daraufhin einstimmig beschlossen.

Übersicht der Gebühren (gültig ab 01.04.2022): Hier zum Download.

Es folgte die einstimmige Beschlussfassung über die Straßenbezeichnung und die Hausnummernvergabe im Neubaugebiet „Vorderer Kohlhübel“.

Einem Antrag der CDU-Fraktion wegen Sicherung des Gehweges in der Kurve Jakobstraße/Dresdener Straße stand der Ortsgemeinderat insgesamt positiv gegenüber. Die Verwaltung wird die Situation entsprechend überprüfen und, falls möglich, die möglichen Maßnahmen einleiten. Der Ortsbürgermeister wird in einer der nächsten Sitzungen hierüber berichten.

Es folgte die einstimmige Beschlussfassung über die Ablehnung von Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Grumberg“.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt, mit einer Vertragsangelegenheit an.

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