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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Winnweiler am 14.10.2021

Der Ortsbürgermeister, Rudolf Jacob, hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates, gemeinsam mit den Mitgliedern des Ortsbeirates Potzbach, zu einer Sitzung nach Potzbach, ins dortige Bürgerhaus, eingeladen.

Zunächst ging es um die Aufhebung des Bebauungsplanes „Flurstraße“, im Ortsteil Potzbach. Der Ortsbürgermeister führte aus, dass dieser im Jahre 2006 aufgestellte Bebauungsplan nie zur Umsetzung kam. Dies scheiterte im Wesentlichen daran, dass private Grundstückseigentümer nicht bereit waren, entsprechende Flächen an die Gemeinde zu veräußern. Da ein gemeindliches Grundstück im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes nun zum Verkauf und zur Bebauung ansteht, soll der Bebauungsplan aufgehoben werden, um eine Bebauung dieses Grundstücks nach § 34 BauGB zu ermöglichen.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat, auf Empfehlung des Ortsbeirates Potzbach, einstimmig, den Bebauungsplan „Flurstraße“ aufzuheben und die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten und durchzuführen. Es soll darauf geachtet werden, dass für die bereits entstandene Bebauung und für künftige Baumaßnahmen die notwendigen Ausgleichsverpflichtungen erfüllt werden.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Planungsauftrages zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Breitenstein“, im Ortsteil Hochstein. Der Ortsbürgermeister informierte, dass dieses Projekt aus dem Ortsbeirat Hochstein geboren worden sei. Ursprünglicher Ansatz war, ein Gelände zu finden, auf dem ein Bürgerhaus für den Ortsteil Hochstein errichtet werden kann. Um die Errichtung dieses Bürgerhauses für die Gemeinde kostenneutral zu gestalten, wurde dann der Gedanke geboren, in diesem Bereich ein knapp 1,5 ha großes Neubaugebiet zu erschließen, im Zuge dessen Vermarktung die Errichtung eines Bürgerhauses für den Ortsbezirk Hochstein kostenneutral für die Ortsgemeinde möglich wird.

In einer vorherigen Sitzung hat der Ortsgemeinderat die Verwaltung beauftragt, entsprechende Honorarofferten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuholen. Diese wurden nun vorgelegt. Es entwickelte sich eine Sachdiskussion, bei der es im Wesentlichen um die Frage des Rechtsverfahrens und der Erbringung von landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen ging.

Abschließend beschloss der Ortsgemeinderat mehrheitlich, den Planungsauftrag für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Breitenstein“, Ortsteil Hochstein, an das Büro Brehm, Kirchheimbolanden, zum Bruttoangebotspreis von 15.686,09 € zu vergeben.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Abstufungsvereinbarung zur K 4, in der Gemarkung Winnweiler, zwischen den Ortsgemeinden Höringen und Winnweiler sowie der Verbandsgemeinde Winnweiler, dem Donnersbergkreis und dem LBM. Der Bürgermeister ging in seinem Sachvortrag zunächst auf die Historie dieses Themas ein. Er informierte, dass nach der letzten Beratung in dieser Sache, im Februar 2020, mehrere Gespräche stattgefunden haben, die dazu geführt haben, dass mittlerweile auch die Ortsgemeinde Höringen, die zunächst den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung abgelehnt hatte, nun dieser vorliegenden Version einstimmig zugestimmt habe.

Nach einer ausgiebigen Sachdiskussion, bei der es auch um weitere Inhalte dieser Vereinbarung, im Zuge der OD Winnweiler ging, beschloss der Ortsgemeinderat Winnweiler mehrheitlich, den Ortsbürgermeister zu bevollmächtigen, den vorliegenden Entwurf einer Abstufungsvereinbarung zur K 4 zu unterzeichnen.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zum Austausch der unabhängigen Stromversorgung der Sicherheitseinrichtung des Festhauses. Der Ortsbürgermeister informierte darüber, dass im Rahmen der regelmäßigen Wartung festgestellt worden ist, dass die entsprechende Akku-Einheit defekt sei. Es liegt ein Angebot zum Austausch dieser Akku-Einheit über einen Betrag von rund 3.000,00 € vor. Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, die entsprechende Auftragserteilung an die Firma ABB.

Im Anschluss daran wurde über den Antrag der SPD-Fraktion, zur Bildung eines Ausschusses für Bauen und Liegenschaften beraten und beschlossen. Nach einer ausgiebigen Sachdiskussion über das Für und Wider eines solchen zusätzlichen Gremiums, beschloss der Ortsgemeinderat mehrheitlich, einen solchen Ausschuss nicht zu bilden und sämtliche Entscheidungen in diesem Bereich weiterhin durch den Ortsgemeinderat fällen zu lassen.

Im Anschluss daran wurde einstimmig einem Zuschussantrag des Schützenvereins Winnweiler, über eine Förderung einer Investitionsmaßnahme am Dach des Schützenhauses zugestimmt. Der Ortsgemeinderat beschloss, sich mit einem Betrag von 15%, maximal 2.897,96 €, zu beteiligen.

Im Anschluss daran vergab der Ortsgemeinderat einstimmig einen Auftrag für die Erneuerung des Bodens im „Max“, zum Bruttoangebotspreis von 10.352,41 €, für den Einbau eines neuen Vinyl-Belages. Die Entscheidung über die Auftragsvergabe zum Einbau bzw. Sanierung von Türen wurde vertagt.

Der Ortsbürgermeister gab dann einen Sachstandsbericht zum Jugend- und Freizeitsportgelände, zwischen Friedhof und Lohnsbach. Er führte aus, dass am 10.09.2021 Kinder und Jugendliche eingeladen waren, ihre Vorstellungen für die künftige Gestaltung dieses Geländes einzubringen. Bei diesem Termin wurden verschiedene Vorschläge gemacht, die auch umsetzbar erscheinen. Kurzfristig soll der Bolzplatz vom künftigen Bauplatz des Ärztehauses in diesen Bereich verlegt werden. Außerdem wird mit dem Aushub, der für die Bodenplatte des Ärztehauses entsteht, ein Fahrradparcours (Pumptrack und Jumpline) modelliert. Für weitere Investitionen in diesem Bereich sind entsprechende Haushaltsmittel notwendig, die im Haushalt 2022/2023 eingestellt werden sollen.

Ratsmitglied Rudolf Franzmann regte an, dies zum Anlass zu nehmen, über die Bildung eines Jugendbeirates bzw. einer Jugendvertretung in der Ortsgemeinde Winnweiler nachzudenken. Bürgermeister Rudolf Jacob sicherte zu, entsprechende Informationen einzuholen.

Im nächsten Punkt legte der Ortsbürgermeister dem Rat das Submissionsergebnis für den Ausbau eines rund 200 m langen Stückes Wirtschaftsweg, zwischen der A 63-Brücke bis zur Gemarkungsgrenze Börrstadt, entlang der Zellertalbahn, vor. Ohne größere Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Firma Jung, Sien, zum Bruttoangebotspreis von 74.078,51 € zu vergeben. Nach Abzug des 75%igen Zuschusses vom Land verbleibt eine Restfinanzierung für die Ortsgemeinde in Höhe von 18.519,63 €. Beim Auftragsvolumen von rund 74.000,00 € liegt man 13.000,00 € unter der ursprünglichen Kostenschätzung.

Zum Abschluss des öffentlichen Teils stimmte der Ortsgemeinderat einstimmig einem Antrag der CDU-Fraktion, zur Erstellung ein Hochwasser/Starkregenschutzkonzeptes zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Honorarofferten einzuholen, damit möglichst zeitnah ein entsprechender Auftrag vergeben werden kann. Bürgermeister Rudolf Jacob informierte in diesem Zusammenhang auch über entsprechende Überlegungen seitens des Verbandsgemeinderates, sich hier über den Landeszuschuss hinaus an den Kosten zu beteiligen. Gegenstand der Beschlussfassung war auch, dass weitere Entscheidungen in dem B-Planverfahren Lohnsbachpark-Sparkasse und Lohnsbachquartier bis zum Vorliegen entsprechender Ergebnisse zurückgestellt werden.

Es folgte ein nichtöffentlicher Teil, bei dem der Verkauf eines Teilgrundstückes in der Alsenzstraße, Ortsbezirk Hochstein, beschlossen wurde. Außerdem wurde über den Ankauf eines Gartengrundstückes sowie den Verkauf von Teileigentum eines gemeindlichen Gebäudes beschlossen. Es wurde im nichtöffentlichen Teil außerdem einer unbefristeten Niederschlagung zugestimmt sowie eine Bauangelegenheit behandelt.

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