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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 05.08.2021

Ortsbürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Donnerstag, den 05.08.2021, zu einer Sitzung ins Festhaus eingeladen. Für die Einwohnerfragestunde lag eine Anfrage, im Zusammenhang mit dem sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Fischerhüttwiesen“ vor. Da die Fragestellerin allerdings nicht persönlich anwesend sein konnte, wurde, auf Wunsch der Fragestellerin, die Frage vorab schriftlich beantwortet.

Es folgte die Zustimmung des Ortsgemeinderates zur Neugestaltung des Spielplatzes Ecke Berliner Straße/Wilhelm-Erb-Straße. Der Ortsbürgermeister führte aus, dass man ursprünglich vorgehabt habe, diese im Zuge des Spielplatzkonzeptes „Ludwig und die Welt des Eisens“ über ein Förderprogramm umzusetzen. Bei diesem Förderprogramm ist man allerdings nicht zum Zuge gekommen, weshalb man im Haushaltsplan einen Ansatz von 140.000,00 € eingestellt hatte, um die Maßnahme ohne Zuschüsse vollziehen zu können. Dies wurde jedoch wegen der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde Winnweiler von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt. Der Ortsbürgermeister hat in der Folge nach Lösungsansätzen gesucht, die die dringend notwendige Spielplatzsanierung dennoch ermöglichen. Eine Komponente hierbei war, dass die Verwaltung mit Bordmitteln die Planung vereinfacht und damit vergünstigt hat. Die weitere Komponente ist, dass sich auf Anfrage von Ortsbürgermeister Jacob die Firma F.K. Horn, Kaiserslautern, bereiterklärt hat, die notwendigen Arbeiten kostenlos durchzuführen. Lediglich die anfallenden Material- und Sachkosten, in Höhe von 74.000,00 €, sind zu finanzieren. Diesem Vorgehen hat auch die Kommunalaufsicht zugestimmt.

Der Ortsbürgermeister führte aus, dass seitens der Ortsgemeinde dann lediglich die Fläche baureif gemacht werden müsse, d. h. die verbliebenen Spielgeräte und die Hecken sind zu entfernen. Die großen Bäume sollen erhalten werden. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniela Marger, begrüßte die Tatsache, dass man mit der Spielplatzsanierung nun endlich beginnen könne und bot seitens der CDU-Fraktion an, die noch notwendigen Arbeiten seitens der Ortsgemeinde ehrenamtlich, im Rahmen eines Arbeitseinsatzes, zu erbringen. Ratsmitglied Oskar Knobloch, der gegen die Annahme des Angebotes der Firma Horn auf kostenlose Sanierung des Spielplatzes stimmte, schlug vor, die verbliebenen Spielgeräte für Selbstabholer zum Verkauf anzubieten. Der Ortsbürgermeister sicherte zu, eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen.

Letztendlich beschloss der Ortsgemeinderat bei einer Nein-Stimme, die Neugestaltung des Spielplatzes Ecke Berliner Straße/Wilhelm-Erb-Straße. Die Sach- und Materialkosten incl. Spielgeräte, in Höhe von maximal 74.000,00 € werden von der Ortsgemeinde Winnweiler getragen. Die notwendigen Arbeiten zur Sanierung des Spielplatzes erbringt die Firma F.K. Horn, Kaiserslautern, in Form einer Spende.

Es schloss sich die Beratung und Beschlussfassung über die Durchführun des Oktobermarktes 2021 an. Die Mitglieder des Ortsgemeinderates waren sich einig, dass, aufgrund der unsicheren Corona-Rahmenbedingungen, der diesjährige Oktobermarkt nochmals abgesagt wird. Es wurde auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters aber beschlossen, dass, wenn es die Rahmenbedingungen zulassen und Gastronomen sich entscheiden, ein Angebot über das übliche Angebot hinaus zu machen, dieses Angebot mit 200,00 €, je Gastronom, am Kerwewochenende zu unterstützen. Dies gilt nur für Betriebe in unmittelbarer Nähe zur verkehrsberuhigten Zone.

Ebenfalls einstimmig signalisierte der Ortsgemeinderat, dass man den Überlegungen des Eigentümers der Flurstücke Pl.-Nrn. 1629 und 1631, in der Gemarkung Alsenbrück-Langmeil, im Bereich der K 10, dort ein Misch- bzw. Gewerbegebiet auszuweisen, positiv gegenüber stehe. Dies hatte auch der Ortsbeirat Alsenbrück-Langmeil im Vorfeld so empfohlen. Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, mit den Fachbehörden eine Vorabklärung bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens herbeizuführen. Sollte dies zu einem grundsätzlich positiven Ergebnis kommen, sind vertragliche Regelungen zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zur Tragung der Verfahrenskosten, Voraussetzung für weitere Schritte.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über zwei Vorkaufsrechtssatzungen. Bei der ersten der beiden Satzungen, deren Aufstellung auch vom Ortsbeirat Alsenbrück-Langmeil entsprechend empfohlen worden ist, handelt es sich um Flächen im Bereich der ehemaligen Neubaugebiete. Bei der zweiten Vorkaufsrechtssatzung handelt es sich um Flächen rund um die kommunalen Einrichtungen Kita Winnweiler und Feuerwehr Winnweiler, die ggf. für Gemeinbedarfseinrichtungen benötigt werden könnten. Die entsprechenden Satzungen werden in der nächsten Ausgabe der Winnweiler Rundschau entsprechend veröffentlicht.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ informierte der Ortsbürgermeister noch darüber, dass mittlerweile der Bauantrag für den Neubau des Ärztehauses eingegangen sei. Mit einer Genehmigung könne noch in diesem Quartal, spätestens Anfang des 4. Quartals 2021, gerechnet werden.

Es schloss sich noch ein nichtöffentlicher Teil an, in dem einmal der Verkauf eines Flurstückes in der Gemarkung Potzbach beschlossen wurde. Außerdem wurden zwei Grundstücksankäufe beschlossen, einmal in der Gemarkung Hochstein und einmal in der Gemarkung Winnweiler, im Bereich des zukünftigen Ärztehauses.

Außerdem wurde einer befristeten Niederschlagung zugestimmt.

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