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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Winnweiler vom 16. Juni

B-Planverfahren zum NBG „Vorderer Kohlhübel“ abgeschlossen

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Mittwoch, den 16.06.2021, zu einer umfangreichen Sitzung in das Festhaus Winnweiler eingeladen. Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Beschlüsse zu 5 B-Planverfahren.

Zunächst wurden die Abwägungsempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken, im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens, zum Neubaugebiet „Vorderer Kohlhübel“ beraten und beschlossen. Der Bebauungsplan ist damit verfahrensmäßig abgeschlossen. Sobald die Genehmigung der Kreisverwaltung vorliegt, wird dieser rechtskräftig. Es sollen nun kurzfristig die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben werden, so dass nach den Sommerferien die Auftragsvergabe möglich ist.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Jakobstraße/Lohnsbachpark“. Auch hier ging es um die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung. Diese wurden insofern bearbeitet, dass sämtliche Stellungnahmen, die zum Bereich des künftigen Ärztehauses eingegangen sind, abgewogen wurden. Das Verfahren wurde aufgestellt in einen Teilbereich A „Jakobstraße – Sparkasse“ und einen Teilbereich B „Schleifbach“. Bezüglich des Teilbereiches B „Schleifbach“ wurde, nach erfolgter Abwägung, auch die Offenlage beschlossen. Bezüglich des Teilbereichs A „Jakobstraße – Sparkasse“ wurden weitere Entscheidungen zurückgestellt. Hier ist die Erstellung bzw. Einholung von Fachgutachten notwendig.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hopfengärten (Teilbereich A)“. Hier wurden ebenfalls eingegangene Anregungen und Bedenken abgewogen und der entsprechende Satzungsbeschluss gefasst.

Ohne große Aussprache wurde der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Naturwohnpark Hochstein“ gefasst. Hier soll auf einem durch Abriss frei gewordenen Gelände in der Werkstraße die Möglichkeit geschaffen werden, 5 Einfamilienhäuser zu errichten.

Es folgten die Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme der Ortsgemeinde Winnweiler, im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Windpark Lindenberg“, in den Ortsgemeinden Gehrweiler und Gundersweiler. Hier hatte die Ortsgemeinde Winnweiler bereits im immissionsschutzrechtlichen Verfahren Bedenken dahingehend geltend gemacht, dass man die Errichtung der Anlagen ablehne, da hier sowohl der Schutz der besonders geschützten Horste von Rotmilan und Schwarzstörchen der Aufstellung des Bebauungsplanes entgegenstehen, als auch die kulturelle Funktion des 5-Länder-Ecks als Veranstaltungsort. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass, falls die Anlagen gebaut werden dürften und Wirtschaftswege der Ortsgemeinde Winnweiler zur Erschließung in Anspruch genommen werden sollten, hier vor Genehmigung der Anlagen diesbezüglich über die Konditionen der Feldwegenutzung Einigkeit erzielt werden müsste.

Ohne größere Aussprache beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig (2 Enthaltungen), den bisher geleasten Pritschenwagen des Bauhofes, dessen Leasing im August ausläuft, zum Bruttopreis von 24.990,00 € zu erwerben. Es wurde hier von der Finanzabteilung der Verwaltung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgestellt, die zum Ergebnis kam, dass ein Kauf des 2 Jahre alten Fahrzeuges, das lediglich einen Kilometerstand von 13.000 km hat, günstiger ist, als eine Verlängerung des Leasings.

Abschließend gab der Bürgermeister noch eine Eilentscheidung dahingehend bekannt, dass im Rahmen einer außerplanmäßigen Anschaffung, eine gebrauchte Telefonzelle zum Bruttopreis von 1.700,00 € angeschafft wird. Die Anschaffung wird komplett über eine Zuwendung aus Mitteln zur Förderung von Bürgerprojekten, im Rahmen des Leaderprogramms, finanziert. Die Telefonzelle wird an einem noch festzulegenden Standort als öffentliche Büchertauschbörse installiert. Das Büchereiteam kümmert sich um die Pflege des Bücherbestandes. Der Ortsgemeinderat nahm die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Unter Verschiedenes informierte der Bürgermeister die Ratsmitglieder über eine Antwort des LBM, im Zuge der Anregungen des Arbeitskreises Verkehr der Ortsgemeinde Winnweiler, bezüglich der klassifizierten Straßen.

Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

 

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